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LG Berlin, 03.03.1992 - 64 S 382/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Mietermehrheit; Anfechtung; Vermieterwechsel; Schönheitsreparaturen; Abgeltungsklausel; Quotenklausel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- GE 1992, 1331
Wird zitiert von ...
- LG Berlin, 25.07.2002 - 67 S 413/01 a) Die Quotenhaftungsklausel in Nr. 10 der Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag vom 10.7.1990 ist wegen Verstoßes gegen § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam (vgl. LG Berlin - 64 S 382/91 -, GE 1992, 1331; LG Berlin - 62 S 87/96 -, GE 1996, 1183;… Schmidt-Futterer [Langenberg], § 548 BGB a.F. Rn. 69), denn sie gibt dem Vermieter einen Abgeltungsanspruch von 100 %, wenn die letzten Schönheitsreparaturen bei Vertragsende länger als fünf Jahre zurückliegen.
Der Mieter kann die Schönheitsreparaturen nur bis zum Ende des Mietverhältnisses und nicht mehr auf Grund der Aufforderung des Vermieters innerhalb der von ihm gesetzten Nachfrist nachholen, so dass der von der gesetzlichen Regelung angestrebte Interessenausgleich zum Nachteil des Mieters umgangen wird (LG Berlin, - 64 S 382/91 -, GE 1992, 1331).